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   RG, 14.02.1933 - II 284/32   

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RG, 14.02.1933 - II 284/32 (https://dejure.org/1933,568)
RG, Entscheidung vom 14.02.1933 - II 284/32 (https://dejure.org/1933,568)
RG, Entscheidung vom 14. Februar 1933 - II 284/32 (https://dejure.org/1933,568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet der ausgeschiedene Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft aus einem während seiner Mitgliedschaft von ihr als Mieterin geschlossenen Mietvertrag für die Schadensersatzforderung, die dem Vermieter zusteht, weil die offene Handelsgesellschaft nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 140, 10
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76

    Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle

    Das Rechtsverhältnis wird aber umgestaltet: An die Stelle des gegenseitigen Schuldverhältnisses tritt der einseitige Anspruch des Vertragsgegners des Gemeinschuldners auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (BGH NJW 1962, 153, 155; 1962, 2296, 2297; 1963, 1869, 1870; 1967, 2203, 2204 (insofern nicht abgedruckt in BGHZ 48, 203); Senatsurteil vom 30. Mai 1963 - VII ZR 11/62 = WM 1963, 964, 965; RGZ 135, 167, 170; 140, 10, 15; Jaeger/Lent 8. Aufl. Rdn. 41, 42; Mentzel/Kuhn, 8. Aufl. Rdn. 36; Böhle-Stamschräder 12. Aufl. Anm. 4 c jeweils zu § 17 KO; Schulz-Bourmer KTS 1975, 103; Rosenberger BauR 1975, 233, 234).

    Der Schadensersatzanspruch gilt als schon vor Konkurseröffnung aufschiebend bedingt entstanden, so daß gemäß § 54 Abs. 1 KO die Aufrechnung mit ihr auch nach Konkurseröffnung möglich ist (BGHZ 15, 333, 336; RGZ 140, 10, 16 mit weiteren Nachweisen; Jaeger/Lent § 54 KO Rdn. 9; Mentzel/Kuhn § 55 KO Rdn. 9; Böhle-Stamschräder § 54 KO Anm. 4).

  • OLG Dresden, 19.07.1999 - 2 U 3676/98

    Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs wegen Überzahlung; Aufrechnung gegen

    Einer solchen Saldierung steht deshalb nicht entgegen, dass der Schadenersatzanspruch aus Erfüllungsverweigerung im Zeitpunkt der Anordnung des Verfügungsverbotes bzw. der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens erst aufschiebend bedingt entstanden war (vgl. BGHZ 15, 333 [336]; RGZ 140, 10 [16]; Jaeger/Lent, KonkursO, 9. Aufl., § 54 Rn. 9; Mentzel/Kuhn, KonkursO, 11. Aufl. § 55 Rn. 9) und in der Rechtsprechung noch nicht abschließend beantwortet ist, ob das Fehlen einer § 54 Abs. 1 KO korrespondierenden Regelung (vgl. dazu BGHZ 137, 267 [290 f]; BGH ZIP 1999, 289 [290]) im räumlichen Geltungsbereich der Gesamtvollstreckungsordnung eine Aufrechnung auch insoweit hindert, als aus demselben Bauvorhaben Vergütungsansprüche einerseits und Schadenersatzansprüche aus Nichterfüllung andererseits erwachsen (vgl. hierzu: Huber, in: Gottwald, Nachtrag "Gesamtvollstreckungsordnung" zum Insolvenzrechtshandbuch Seite 54 Rn. 13).
  • BGH, 21.12.1961 - II ZR 74/59

    Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)

    Hat der Gläubiger z.B. einen Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, so muß er sich darauf verlassen können, daß der Gesellschafter auch nach seinem Ausscheiden für die Miete aufkommt und Schadensersatz leistet, wenn der Mietvertrag vorzeitig gekündigt wird, weil über das Vermögen der Gesellschaft das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet worden ist (RGZ 140, 10).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2009 - 3 U 140/08

    Haftungsbeitritt: Haftung des Beitretenden für Miete, Nutzungsentschädigung und

    Dass er dessen ungeachtet und gerade bei Realisierung des Haftungsrisikos, also ausgerechnet im Haftungsfall, aus seiner ursprünglichen - wirtschaftlich inzwischen sogar deutlich verringerten - Haftung zu entlassen wäre, erscheint mit dem Sicherungszweck seines vorliegend zu beurteilenden Haftungsbeitritts so nicht zu vereinbaren (vgl. auch RGZ 140, 10, 14, 16, insbes.17-18).
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 245/86

    Zahlung von Restgebühren im Konkurs des Fernsprechteilnehmers

    Für Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs aus § 19 Satz 3 KO gelten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts (vgl. RGZ 140, 10, 14; Kilger KO 15. Aufl. § 19 Anm. 8).
  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 170/72

    Vorliegen eines so genannten "Zubringervertrages" - Anwartschaft auf eine

    Für die Haftung des früheren Inhabers gegenüber seinen Vertragsgegnern bei schwebenden Geschäften gelten im Ergebnis die gleichen Grundsätze, die die Rechtsprechung für die Haftung eines ausscheidenden Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft entwickelt hat (RGZ 125, 417 und 140, 10; BGHZ 36, 224; 48, 203 und 55, 267).
  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 152/77

    Aufrechnung bedingter Forderungen gegen fällige Forderungen des Gemeinschuldners

    Das Berufungsgericht unterstellt, daß der Beklagten nach der Ablehnung der Erfüllung des von der Gemeinschuldnerin nicht vollständig erfüllten ersten Auftrags und des Anschlußauftrags durch den Kläger (§ 17 Abs. 2 KO) ein Schaden entstanden ist, weil sie für die von ihr vorgenommenen Deckungskäufe höhere Aufwendungen machen mußte (BGH Urteil vom 30. Mai 1963 - VII ZR 276/61 = NJW 1963, 1869, 1870 = WM 1963, 750; RGZ 135, 167, 170; vgl. RGZ 140, 10, 14).
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